Skip to content

Ausbildung & Qualifikationen

Ausbildung endet nicht mit der Allgemeinen Grundausbildung.

Die AGA vermittelt die notwendigen Grundlagen für den weiteren Dienst. Spezialisierte Aufgaben, besondere Einsatzmittel und Führungsverantwortung erfordern anschließend eine entsprechende Aus-, Fort- und Weiterbildung.

GRUNDLAGEN ERLERNEN – FÄHIGKEITEN VERTIEFEN – EINSATZBEREITSCHAFT ERHALTEN.


Jede Soldatin und jeder Soldat ist dafür verantwortlich, den eigenen Ausbildungsstand zu erhalten und erkannte Wissenslücken anzusprechen.

Ausbildung umfasst:

  • Vermittlung neuer Kenntnisse.
  • praktische Einweisung.
  • wiederholtes Üben.
  • Vertiefung vorhandener Fähigkeiten.
  • gemeinsame Übungen.
  • Überprüfung des Ausbildungsstandes.
  • Vorbereitung auf neue Aufgaben.
  • Nachbereitung erkannter Fehler und Schwachstellen.

Verfahren sollen nicht nur theoretisch bekannt sein.

Entscheidend ist, dass sie unter Einsatzbedingungen sicher angewendet werden können.


Die Allgemeine Grundausbildung schafft die gemeinsame Grundlage.

Dazu gehören unter anderem:

  • Rangstruktur und Meldeverfahren.
  • grundlegende Befehle.
  • Formationen und Bewegung.
  • Orientierung und Kartenarbeit.
  • Funkverfahren.
  • Fireteam-Grundlagen.
  • Zielansprache.
  • Waffenhandhabung.
  • Verwundetenversorgung.
  • Verhalten im Gefecht.
  • grundlegende Dienstordnung.

Nach erfolgreichem Abschluss beginnt die weiterführende Ausbildung.

AGA = GRUNDLAGE, NICHT ENDE DER AUSBILDUNG.

Nicht jede Aufgabe darf allein deshalb übernommen werden, weil die entsprechende Ausrüstung verfügbar ist.

Bestimmte Funktionen erfordern zusätzliche Kenntnisse und praktische Ausbildung.

Dazu können gehören:

  • Maschinengewehrschütze.
  • MG-Hilfsschütze.
  • Grenadier.
  • Panzerabwehrschütze.
  • Panzerabwehr-Hilfsschütze.
  • Sanitäter.
  • Pionier.
  • Marksman.
  • Scharfschütze.
  • Spotter.
  • Aufklärungskräfte.
  • Logistikkräfte.
  • Fahrzeugbesatzungen.
  • Luftfahrzeugbesatzungen.
  • weitere Spezialfunktionen.

Die Anforderungen richten sich nach der jeweiligen Aufgabe.


Die Bedienung eines Fahrzeugs setzt die notwendige Einweisung voraus.

Abhängig von der Funktion betrifft dies beispielsweise:

  • Fahrer.
  • Richtschütze.
  • Fahrzeugkommandant.
  • weitere Besatzungsfunktionen.

Ausbildung umfasst je nach Fahrzeug:

  • Bedienung.
  • Besatzungsverfahren.
  • Kommunikation.
  • taktische Bewegung.
  • Zusammenarbeit mit abgesessenen Kräften.
  • Verhalten bei Schäden und Ausfall.
  • Versorgung und Nachbereitung.

Eine Qualifikation ersetzt nicht die notwendige Freigabe zur tatsächlichen Nutzung eines Fahrzeugs.


Der Einsatz als Luftfahrzeugbesatzung erfordert eine entsprechende Ausbildung.

Dazu können gehören:

  • Flugverfahren.
  • Navigation.
  • Start- und Landeverfahren.
  • Besatzungskoordination.
  • Funkverfahren.
  • LZ-Verfahren.
  • Truppentransport.
  • CASEVAC.
  • Personnel Recovery.
  • Verhalten bei Beschuss und Notlagen.

Auch eine ausgebildete Besatzung benötigt für den Einsatz eines Luftfahrzeugs die vorgesehene Freigabe.

QUALIFIKATION BEDEUTET BEFÄHIGUNG – NICHT AUTOMATISCHE VERFÜGUNG ÜBER EINSATZMITTEL.

🎖️ VERANTWORTUNG DER FACHBEREICHSLEITUNGEN

Section titled “🎖️ VERANTWORTUNG DER FACHBEREICHSLEITUNGEN”

Die jeweilige Fachbereichsleitung trägt Verantwortung für die Ausbildung und Weiterentwicklung ihres gesamten Bereichs.

Dazu gehören:

  • Ausbildung planen.
  • neue Kräfte einweisen.
  • regelmäßige Übungen durchführen.
  • vorhandene Kenntnisse vertiefen.
  • Standards vermitteln.
  • Verfahren vereinheitlichen.
  • Ausbildungsstände beurteilen.
  • Schwachstellen erkennen.
  • Nachschulungen durchführen.
  • Kräfte auf neue Aufgaben vorbereiten.

Eine Fachbereichsleitung ist nicht nur organisatorischer Ansprechpartner.

Sie trägt Verantwortung dafür, dass ihr Bereich fachlich einsatzfähig bleibt.

JEDE LEITUNG TRÄGT VERANTWORTUNG FÜR DIE EINSATZBEREITSCHAFT, AUSBILDUNG UND WEITERENTWICKLUNG IHRES GESAMTEN FACHBEREICHS.


Ausbilder vermitteln Kenntnisse und überwachen deren praktische Umsetzung.

Von ihnen wird erwartet:

  • Verfahren sicher zu beherrschen.
  • verständlich auszubilden.
  • Fehler sachlich zu korrigieren.
  • praktische Übungen vorzubereiten.
  • Standards einheitlich zu vermitteln.
  • auf unterschiedliche Ausbildungsstände einzugehen.
  • den Fortschritt der Auszubildenden zu beurteilen.

Ausbildung soll nicht nur erklären, was getan wird, sondern auch vermitteln, warum ein Verfahren angewendet wird.


Regelmäßige Übungen dienen dazu, bekannte Verfahren unter wechselnden Bedingungen anzuwenden.

Mögliche Ausbildungsinhalte sind:

  • Fireteam-Verfahren.
  • Feuer und Bewegung.
  • Feindkontakt.
  • Formationswechsel.
  • Funk.
  • Verwundetenversorgung.
  • CASEVAC.
  • Auf- und Absitzen.
  • Fahrzeugzusammenarbeit.
  • LZ-Verfahren.
  • Konvois.
  • FOB-Aufbau.
  • Aufklärung.
  • Orts- und Häuserkampf.
  • gemeinsame Operationen verschiedener Fachbereiche.

Übungen sollen nicht ausschließlich perfekte Abläufe bestätigen.

Sie sollen auch Fehler und Schwachstellen sichtbar machen, damit diese anschließend verbessert werden können.

Eine einmal erworbene Qualifikation bedeutet nicht, dass keine weitere Ausbildung notwendig ist.

Kenntnisse müssen erhalten und weiterentwickelt werden.

Fort- und Weiterbildung wird insbesondere erforderlich bei:

  • längerer Abwesenheit.
  • neuen Verfahren.
  • neuer Ausrüstung.
  • neuen Fahrzeugen oder Luftfahrzeugen.
  • erkannten Ausbildungsdefiziten.
  • Übernahme zusätzlicher Verantwortung.
  • Wechsel in einen anderen Fachbereich.
  • Vorbereitung auf eine Führungsfunktion.

Bei Unsicherheit gilt:

Nachfragen und nachschulen ist besser als eine Aufgabe ohne ausreichende Kenntnisse zu übernehmen.


Führung ist eine eigene Qualifikation.

Fachliche Stärke allein macht noch keine geeignete Führungskraft.

Führungskräfte müssen zusätzlich lernen:

  • Aufträge zu verstehen und weiterzugeben.
  • Kräfte einzuteilen.
  • Entscheidungen zu treffen.
  • Lagebilder zu führen.
  • Meldungen zu bewerten.
  • Ausbildung zu organisieren.
  • Verantwortung zu übernehmen.
  • unterstellte Kräfte weiterzuentwickeln.
  • mit anderen Führungs- und Fachbereichen zusammenzuarbeiten.

Höhere Dienstgrade und Führungsfunktionen werden deshalb nicht allein für gute Leistungen in einer Spezialistenrolle vergeben.

DER DIENSTGRAD FOLGT DER VERANTWORTUNG – NICHT DIE VERANTWORTUNG DEM DIENSTGRAD.


Ausbildung ist keine einmalige Voraussetzung, die anschließend vergessen werden kann.

Eine einsatzfähige Kraft entsteht durch:

Ausbilden → Üben → Anwenden → Auswerten → Verbessern → Weiterbilden

Jede Soldatin und jeder Soldat trägt dazu bei, den eigenen Ausbildungsstand zu erhalten.

Führungskräfte und Fachbereichsleitungen tragen zusätzlich Verantwortung dafür, dass auch die ihnen anvertrauten Kräfte weiterentwickelt werden.

AUSBILDUNG SCHAFFT FÄHIGKEIT – ÜBUNG SCHAFFT SICHERHEIT – ERFAHRUNG SCHAFFT HANDLUNGSFÄHIGKEIT.